BUDENZAUBER |
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Verein rechtliche Grundlagen und Finanzierung |
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Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung Rechtliche Grundlagen Als rechtliche Grundlage der Kinderbildung im Budenzauber sind bei grundsätzlicher Geltung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) das BayKiBIG (Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) und die AVBayKiBiG (Ausführungsverordnung) als landesrechtliche Ausgestaltungen zu nennen. Die hier bestehenden verfassungsrechtlichen Verwerfungen hinsichtlich Bundes- und Landesrecht werden durchaus gesehen und erforderlichenfalls auch geltend gemacht. Gesetzliche Mängel hinsichtlich notwendiger Rahmenbedingungen insbesondere für eine Kinderbildung in Solidarität werden durch das Leben im Budenzauber – nach besten Kräften – kompensiert im Sinne der Bildung einer solidarischen Haltung zum anderen Menschen und dem Gemeinwesen. Dies erfordert eine hohe Trägerautonomie und –energie, um unsolidarisch auf die Träger übertragene Belastungen (z. B. kontinuierlichen Personalbestand bei elternabhängigen Buchungszeiten und ohne Krankheits-ausfallkostenbudget) auszugleichen und einen ausreichenden Raum für solidarische Erziehung zu gewährleisten. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG) insbesondere für die Vermeidung von Infektionserkrankungen, das SGB IX und das SGB XII, die Brandschutz – und Biostoffverordnungen sowie im Bereich des Arbeitsrechts insbesondere die Arbeitsschutzbestimmungen, hier vorrangig das MutterschutzG, das in der Kita wegen der überdurchschnittlichen Gefährdungspotentiale die Personalisierung erheblich beeinflussen kann. Aufgrund der hohen Anforderungen an das Personal dürfen die Entwicklungen im Bereich der Ausbildung zu Fach- und Ergänzungskräften nicht aus den Augen verloren werden (Schulrecht, Hochschulrecht). Der Ausbau von Hochschulstudiengängen wird begrüßt, allerdings stets nur im Zusammenhang mit einer verbesserten Möglichkeit der Entwicklung mulifunktionaler Teams. Im Bezug zu Eltern und Kindern ist das elterliche Sorgerecht aus dem BGB sowie das Vertragsrecht wegen der Vereinbarungen mit den Eltern von besonderer Bedeutung. Finanzierung Die Finanzierung der Einrichtung steht im Wesentlichen auf drei Säulen: Die Elternbeiträge werden errechnet auf der Basis der Förderung (abhängig von den Buchungszeiten sowie weiteren Gewichtungsfaktoren) und der Pflegesätze. Somit müssen sie erforderlichenfalls jährlich an die Buchung durch die Eltern angepasst werden. Deshalb findet im Frühjahr jedes Kindergartenjahres ein Elternabend mit dem Vorstand statt, in welchem die Finanzierungsgrundlagen offen gelegt, die Beitragsrechnung erläutert und in unmittelbarer zeitlicher Darauffolge die Neubuchungen für das nächste Jahr veranlasst werden. Nicht unwesentlich ist im Budenzauber das Spendenaufkommen. Für Spenden und Sponsoring besteht noch viel Entwicklungspotenzial. Der Vorstand ist offen für jeden Gedankenaustausch hinsichtlich eines Sponsorings, das der hier dargestellten besonderen Ausrichtung der Bildungsziele entspricht und daraus Interessen ziehen kann. |